Ferienanspruch in der Schweiz: Regeln und Berechnung
In der Schweiz haben Arbeitnehmende Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr auf fünf Wochen (Art. 329a OR). Arbeitsvertrag oder GAV können mehr vorsehen. Bei einer Fünftagewoche entsprechen vier Wochen 20 Ferientagen.
Stand: Oktober 2026
Ferienanspruch nach OR auf einen Blick
| Thema | Gesetzliches Minimum |
|---|---|
| Ab dem 20. Altersjahr | 4 Wochen (bei 5-Tage-Woche: 20 Tage) |
| Bis zum vollendeten 20. Altersjahr | 5 Wochen (25 Tage) |
| Am Stück | mindestens 2 Wochen pro Jahr zusammenhängend |
| Auszahlung statt Ferien | während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt |
Ferienanspruch berechnen
Teilzeit: Der Anspruch in Wochen bleibt gleich, umgerechnet wird auf die eigenen Arbeitstage. Wer 3 Tage pro Woche arbeitet, hat bei 4 Wochen Ferien 12 Ferientage (4 × 3).
Ein- oder Austritt während des Jahres: Der Anspruch wird anteilig berechnet: Ferienanspruch × Anzahl Monate ÷ 12. Beispiel: Eintritt am 1. April, 20 Ferientage pro Jahr → 20 × 9 ÷ 12 = 15 Ferientage.
Stundenlohn: Bei unregelmässiger Arbeit im Stundenlohn wird der Ferienlohn in der Praxis oft als Zuschlag ausbezahlt – rechnerisch 8,33 % bei 4 Wochen, 10,64 % bei 5 Wochen, 13,04 % bei 6 Wochen. Der Zuschlag muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein. Mit dem Stundenlohn-Rechner mit Ferienzuschlag rechnest du das in Sekunden aus. Mehr dazu im Ratgeber Stundenlohn in der Schweiz.
| Ferien pro Jahr | Ferientage bei 5-Tage-Woche | Ferienzuschlag im Stundenlohn |
|---|---|---|
| 4 Wochen | 20 Tage | 8,33 % |
| 5 Wochen | 25 Tage | 10,64 % |
| 6 Wochen | 30 Tage | 13,04 % |
Ferienanspruch ab 50
Das Obligationenrecht sieht keine zusätzliche Ferienwoche ab 50 Jahren vor: Gesetzlich gelten vier Wochen, fünf Wochen nur bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Eine fünfte Ferienwoche ab 50 – in manchen Betrieben eine sechste ab 60 – gibt es nur, wenn sie im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder im Gesamtarbeitsvertrag steht. Das ist in vielen Branchen der Fall, auch im Bau- und Ausbaugewerbe. Prüfe deshalb zuerst deinen GAV.
Wann dürfen Ferien gekürzt werden?
Bei längerer Abwesenheit im Dienstjahr kann der Arbeitgeber die Ferien kürzen – er muss es nicht (Art. 329b OR):
- Abwesenheit durch eigenes Verschulden: Fehlt jemand insgesamt mehr als einen Monat, ist eine Kürzung um 1/12 für jeden vollen Monat möglich.
- Unverschuldete Abwesenheit (z. B. Krankheit, Unfall): Bei insgesamt nicht mehr als einem Monat gibt es keine Kürzung. Dauert die Abwesenheit länger, wird in der Praxis ab dem zweiten vollen Monat um 1/12 pro vollen Monat gekürzt.
- Schwangerschaft: Bis zu zwei Monate Abwesenheit führen zu keiner Kürzung. Auch der Mutterschaftsurlaub führt zu keiner Kürzung.
Wer bestimmt, wann Ferien bezogen werden?
Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien, nimmt aber auf die Wünsche der Mitarbeitenden Rücksicht, soweit es mit den Interessen des Betriebs vereinbar ist (Art. 329c OR). Im Handwerk ist es deshalb wichtig, Ferien früh zu planen – etwa vor der Hochsaison – und Betriebsferien rechtzeitig anzukündigen.
Ferien digital verwalten
Mit den Ferienanträgen von noovi, der Software für Schweizer Handwerks-KMU, stellen Mitarbeitende ihren Antrag in der App und sehen jederzeit ihr verbleibendes Ferienguthaben. Du bewilligst mit einem Klick – auf Wunsch zweistufig –, und die Ferien fliessen direkt in die Zeiterfassung und die Einsatzplanung.
Häufige Fragen
Wie viele Ferientage habe ich in der Schweiz?
Mindestens 20 Tage bei einer Fünftagewoche (4 Wochen), bis zum vollendeten 20. Altersjahr 25 Tage (5 Wochen). Viele Arbeitsverträge und Gesamtarbeitsverträge sehen mehr vor.
Wie viel Ferien gibt es ab 50 in der Schweiz?
Gesetzlich weiterhin vier Wochen. Das Obligationenrecht kennt keine zusätzliche Ferienwoche ab 50. Fünf Wochen ab 50 gelten nur, wenn Arbeitsvertrag, Personalreglement oder GAV das vorsehen.
Zählen Feiertage als Ferien?
In der Regel nicht: Fällt ein Feiertag, der im Betrieb arbeitsfrei ist, in die Ferien, wird er üblicherweise nicht als Ferientag gezählt. Massgebend sind Arbeitsvertrag und GAV.
Dürfen Ferien ausbezahlt werden?
Während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten bei unregelmässiger Beschäftigung im Stundenlohn oder beim Austritt, wenn die Ferien nicht mehr bezogen werden können.
Verfallen nicht bezogene Ferien?
Nicht nach einem Jahr. Ferienansprüche verjähren in der Regel erst nach fünf Jahren. Trotzdem sollten Ferien im laufenden Jahr bezogen werden, denn sie dienen der Erholung.
Wie berechne ich Ferien bei Teilzeit?
Gleich viele Wochen wie bei Vollzeit, umgerechnet auf deine Arbeitstage: bei 3 Tagen pro Woche und 4 Wochen Ferien also 12 Tage.
Weiterlesen
- Arbeitszeiterfassung in der Schweiz – Pflicht, Regeln und Ausnahmen
- Überstunden und Überzeit – der Unterschied einfach erklärt
- Stundenlohn-Rechner – Monatslohn in Stundenlohn umrechnen, mit Ferienzuschlag
- Arbeitstage-Rechner – Arbeitstage und Jahresarbeitszeit pro Jahr
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Obligationenrecht, Arbeitsvertrag und GAV.