Überstunden und Überzeit: der Unterschied einfach erklärt
Überstunden sind Stunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus – bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Überzeit ist Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden pro Woche hinaus. Beide werden grundsätzlich mit 25 % Zuschlag entschädigt oder durch Freizeit kompensiert – bei Überzeit sind die Regeln aber strenger.
Stand: Oktober 2026
Der Unterschied auf einen Blick
| Thema | Überstunden | Überzeit |
|---|---|---|
| Was ist das? | Arbeit über die vertragliche Arbeitszeit | Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit (45 / 50 Std.) |
| Rechtsgrundlage | Obligationenrecht (Art. 321c OR) | Arbeitsgesetz (Art. 12 und 13 ArG) |
| Zuschlag | 25 %, sofern nicht schriftlich anders vereinbart | 25 %, zwingend. Bei Büropersonal, technischen und anderen Angestellten sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels erst für Überzeit über 60 Stunden pro Kalenderjahr |
| Kompensation durch Freizeit | gleicher Dauer, im Einverständnis | gleicher Dauer, im Einverständnis – dann ohne Zuschlag |
| Höchstmenge | keine gesetzliche Grenze, aber zumutbar | max. 2 Std. pro Tag; 170 Std. pro Jahr (45-Std.-Woche) bzw. 140 Std. (50-Std.-Woche) |
Welche Höchstarbeitszeit gilt im Handwerk?
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden pro Woche für Industriebetriebe, Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels. Für alle übrigen Arbeitnehmenden – also für die meisten Mitarbeitenden in Handwerk und Gewerbe – gilt die Grenze von 50 Stunden (Art. 9 ArG). Dein GAV kann strengere Regeln vorsehen.
Beispiel
Vertraglich 42 Stunden, gesetzliche Höchstarbeitszeit 50 Stunden. In einer Woche arbeitet ein Mitarbeiter 52 Stunden:
- 42 → 50 Stunden = 8 Überstunden
- 50 → 52 Stunden = 2 Stunden Überzeit
Überstunden kompensieren oder auszahlen?
Überstunden werden entweder durch Freizeit gleicher Dauer kompensiert (wenn beide Seiten einverstanden sind) oder mit Lohn plus 25 % Zuschlag ausbezahlt. Der Zuschlag – oder sogar die Entschädigung überhaupt – kann im Arbeitsvertrag schriftlich ausgeschlossen werden; bei Überzeit geht das nicht. Viele GAV haben eigene Regeln. Spätestens beim Austritt werden nicht kompensierte Überstunden in der Regel ausbezahlt.
Kompensation: Überstunden lassen sich durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen – innert eines angemessenen Zeitraums und nur im Einverständnis beider Seiten (Art. 321c Abs. 2 OR). Einseitig anordnen kann der Arbeitgeber das in der Praxis nur, wenn es im Vertrag so geregelt ist. Auszahlung: Ohne Kompensation und ohne andere Regelung (schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder GAV) ist der normale Lohn plus mindestens 25 % Zuschlag geschuldet.
Überstunden im Griff behalten
Überstunden lassen sich nur korrekt abrechnen, wenn die Arbeitszeit sauber erfasst ist. Mit dem Arbeitszeitrechner siehst du Plus- und Minusstunden einer Woche. Im Betrieb geht es mit der Zeiterfassung von noovi, der Software für Schweizer Handwerks-KMU, automatisch: Zuschläge stellst du nach deinem GAV ein, Überzeitzuschläge greifen ab einem Schwellwert, den du festlegst, und alle sehen ihr Stundenkonto in der App.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?
Überstunden gehen über die vertragliche Arbeitszeit hinaus, Überzeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden pro Woche.
Wie hoch ist der Zuschlag für Überstunden und Überzeit?
In der Regel 25 %. Bei Überstunden kann der Zuschlag schriftlich ausgeschlossen werden, bei Überzeit nicht.
Wie viel Überzeit ist erlaubt?
Höchstens 2 Stunden pro Tag und 170 Stunden pro Jahr bei einer Höchstarbeitszeit von 45 Stunden bzw. 140 Stunden pro Jahr bei 50 Stunden.
Muss ich Überstunden leisten?
Ja, soweit sie notwendig sind und dir nach Treu und Glauben zugemutet werden können.
Kann der Arbeitgeber Kompensation durch Freizeit anordnen?
Nur im Einverständnis mit dem Mitarbeitenden – ausser es ist im Vertrag so geregelt.
Was passiert mit Überstunden bei Kündigung?
Überstunden, die bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht kompensiert sind, werden in der Regel ausbezahlt – ausser die Entschädigung wurde schriftlich, im Normalarbeitsvertrag oder im GAV anders geregelt. Für Überzeit nach Arbeitsgesetz lässt sich der Zuschlag von 25 % nicht auf diese Weise ausschliessen. Forderungen der Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren.
Wer bestimmt, wann Überstunden abgebaut werden?
Beide zusammen. Der Ausgleich durch Freizeit braucht das Einverständnis des Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber kann ihn nur einseitig anordnen, wenn der Arbeitsvertrag das vorsieht.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Obligationenrecht, Arbeitsgesetz, Arbeitsvertrag und GAV.