Pausenregelung Schweiz: Wie viel Pause steht dir zu?
Nach Art. 15 des Arbeitsgesetzes (ArG) hast du bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden Anspruch auf mindestens 15 Minuten Pause, bei mehr als 7 Stunden auf 30 Minuten und bei mehr als 9 Stunden auf eine Stunde. Pausen sind in der Regel unbezahlt. Sie zählen aber als Arbeitszeit, wenn du deinen Arbeitsplatz nicht verlassen darfst. Die gesetzlichen Werte sind Mindestwerte: Dein Betrieb darf längere oder bezahlte Pausen gewähren.
Stand: Oktober 2026
Wie viel Pause steht mir nach Arbeitsgesetz zu?
Das Arbeitsgesetz legt Mindestpausen fest, die dein Betrieb gewähren muss. Massgebend ist die tägliche Arbeitszeit (Art. 15 Abs. 1 ArG). Bei einer Arbeitszeit von bis zu 5,5 Stunden ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Pause zu gewähren.
Achte auf das Wort «mehr als»: Die Stufen beginnen erst, wenn die Grenze überschritten ist. Das SECO rechnet in seiner Wegleitung ein Beispiel vor: Wer um 6 Uhr beginnt und um 13.20 Uhr aufhört, ist 7 Stunden und 20 Minuten im Betrieb. Dann genügt eine Mindestpause von 20 Minuten, weil die effektive Arbeitszeit ohne Pause nicht mehr als 7 Stunden beträgt.
- Mehr als 5,5 Stunden pro Tag: mindestens 15 Minuten
- Mehr als 7 Stunden pro Tag: mindestens 30 Minuten
- Mehr als 9 Stunden pro Tag: mindestens 1 Stunde
Wann muss die Pause liegen und darf ich sie aufteilen?
Pausen sind um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen (Art. 18 Abs. 2 ArGV 1). «Pausen» ganz am Anfang oder am Ende des Arbeitstags gelten nicht als Pausen. Wer um 16 Uhr statt 17 Uhr Feierabend macht, hat also keine Pause gehabt.
Entsteht vor oder nach der Hauptpause eine Teilarbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden, brauchst du dafür eine zusätzliche Pause. Ein Beispiel aus dem Handwerk: Du startest um 6 Uhr und hast von 12 bis 13 Uhr Mittagspause. Nach der Wegleitung zur ArGV 1 ist morgens zwingend eine zusätzliche Viertelstunde fällig, wenn die Arbeit vor 6.30 Uhr beginnt.
Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden (Art. 18 Abs. 3 ArGV 1). Eine Pause von genau 30 Minuten machst du also am Stück. Bei gleitender Arbeitszeit ist für die Bemessung die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit massgebend (Art. 18 Abs. 4 ArGV 1).
Sind Pausen bezahlt oder unbezahlt?
Grundsätzlich werden gesetzliche Pausen nicht entschädigt. Eine Ausnahme nennt Art. 15 Abs. 2 ArG: Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn du deinen Arbeitsplatz nicht verlassen darfst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du in der Pause das Telefon hüten oder eine Maschine beaufsichtigen musst.
Verbringst du die Pause freiwillig am Arbeitsplatz, bleibt sie unbezahlt. Dein Arbeitgeber darf dir aber vertraglich bezahlte Pausen zusichern. Schau deshalb in deinen Arbeitsvertrag und in einen allfälligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), denn dort können Regeln stehen, die über das Gesetz hinausgehen.
Pausen auf der Baustelle und im Aussendienst
Als Arbeitsplatz gilt nach Art. 18 Abs. 5 ArGV 1 jeder Ort im Betrieb oder ausserhalb, an dem du dich zur Ausführung der zugewiesenen Arbeit aufhalten musst. Dazu kann auch eine Baustelle oder ein Kundenobjekt gehören. Das Bundesgericht legt den Begriff des Arbeitsplatzes restriktiv aus. Eine Pause setzt nicht voraus, dass du das Gebäude verlassen kannst. Entscheidend ist, ob du dich wirklich erholen und verpflegen kannst.
Technisch bedingte Arbeitsunterbrüche gelten nicht als Pause, wenn sie sich nicht zum Ausruhen eignen. Das ist etwa der Fall, wenn die Zeit zu kurz ist oder sich nicht vorhersagen lässt, wann es weitergeht. Wartest du auf der Baustelle auf eine Lieferung und musst jederzeit einsatzbereit sein, ist das deshalb nicht automatisch deine Pause. Im Aussendienst zählt eine Mittagspause zwischen zwei Kundeneinsätzen als Pause, wenn du sie frei nutzen kannst.
Pausen in der Zeiterfassung richtig abbilden
Im Betrieb gibt es meist zwei Wege: Mitarbeitende stempeln die Pause aus und wieder ein, oder die Pause wird nach einer festen Regel abgezogen. Wichtig ist, dass die erfasste Zeit zur tatsächlich gewährten Pause passt. Ein Abzug auf dem Papier ersetzt keine Pause, die auf der Baustelle gar nicht stattgefunden hat.
noovi bietet Zeiterfassung per App, Web oder Terminal mit NFC, und die Erfassung ist nach GAV einstellbar. Die App ist offlinefähig, damit du auch auf Baustellen ohne Empfang Zeiten erfassen kannst. Überlege dir vor der Einführung, wie deine Teams Pausen erfassen sollen, und halte die Regel schriftlich fest. Für eine schnelle Kontrolle der Tageszeit mit Pause hilft der Arbeitszeitrechner.
Häufige Fragen
Wie viel Pause habe ich bei 8 Stunden Arbeit?
Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 bis 9 Stunden beträgt die Mindestpause 30 Minuten (Art. 15 Abs. 1 ArG). Weil sie genau 30 Minuten dauert, wird sie am Stück gewährt.
Ab wie vielen Stunden muss der Arbeitgeber eine Pause gewähren?
Eine Pflicht entsteht bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden. Dann sind mindestens 15 Minuten Pause zu gewähren.
Muss mein Arbeitgeber die Pause bezahlen?
Nur, wenn du deinen Arbeitsplatz nicht verlassen darfst (Art. 15 Abs. 2 ArG) oder wenn Arbeitsvertrag oder GAV bezahlte Pausen vorsehen. Sonst sind Pausen unbezahlt.
Darf ich auf meine Pause verzichten?
Nein. Das Arbeitsgesetz sieht keine Möglichkeit vor, auf die Pausen zu verzichten. Auch kürzer arbeiten statt Pause machen ist nicht zulässig, weil Pausen am Anfang oder Ende des Tages nicht als Pausen gelten.
Darf ich die Pause in mehrere Teile aufteilen?
Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden (Art. 18 Abs. 3 ArGV 1). Bei mehr als 9 Stunden Arbeit kann die Stunde Pause also in mehrere Teile gegliedert werden.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Arbeitsgesetz, die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, dein Arbeitsvertrag und ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag.