Stundenlohn in der Schweiz: Ferien, Feiertage und Krankheit
Wer im Stundenlohn arbeitet, hat denselben Ferienanspruch wie Angestellte im Monatslohn. Die Ferien werden in der Praxis oft als Zuschlag ausbezahlt – rechnerisch 8,33 % bei vier Wochen. Auch bei Krankheit und am 1. August gelten Regeln, die viele nicht kennen.
Stand: Oktober 2026
Stundenlohn auf einen Blick
| Thema | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Ferien | gleicher Anspruch wie im Monatslohn: mindestens 4 Wochen; oft als Zuschlag ausbezahlt (üblicher Rechenwert 8,33 %) | Art. 329a und 329d OR |
| 1. August | bezahlter Feiertag, den Sonntagen gleichgestellt | Art. 110 Abs. 3 BV |
| Übrige Feiertage | Lohn nur, wenn Vertrag oder GAV es vorsehen | Arbeitsvertrag, GAV |
| Krankheit | Lohnfortzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als 3 Monate eingegangen wurde | Art. 324a OR |
| 13. Monatslohn | kein gesetzlicher Anspruch; nur wenn vereinbart | Arbeitsvertrag, GAV |
Ferienentschädigung im Stundenlohn
Auch im Stundenlohn gibt es Ferien. Weil die Arbeit oft unregelmässig anfällt, wird der Ferienlohn in der Praxis häufig nicht während der Ferien bezahlt, sondern als Zuschlag auf jede Stunde. Die Formel: Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen).
| Ferien pro Jahr | Üblicher Rechenwert | Beispiel bei CHF 30.– Grundlohn |
|---|---|---|
| 4 Wochen | 8,33 % | CHF 2.50 → CHF 32.50 pro Stunde |
| 5 Wochen | 10,64 % | CHF 3.20 → CHF 33.20 pro Stunde |
| 6 Wochen | 13,04 % | CHF 3.90 → CHF 33.90 pro Stunde |
Wichtig: Das Gesetz verbietet grundsätzlich, Ferien mit Geld abzugelten (Art. 329d Abs. 2 OR). Die Gerichte lassen den Zuschlag nur als Ausnahme zu, namentlich bei Teilzeitarbeit mit unregelmässigen Pensen. Der Ferienzuschlag muss im Arbeitsvertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein – als Betrag oder in Prozent. Fehlt das, riskiert der Arbeitgeber, die Ferien ein zweites Mal bezahlen zu müssen. Den Zuschlag rechnest du mit dem Stundenlohn-Rechner aus; die allgemeinen Regeln stehen im Ratgeber Ferienanspruch in der Schweiz.
Feiertagsentschädigung im Stundenlohn
Der 1. August ist in der ganzen Schweiz ein bezahlter Feiertag und den Sonntagen gleichgestellt – der Lohn ist auch im Stundenlohn geschuldet. Fällt er auf einen Tag, an dem du ohnehin nicht arbeitest, gibt es keinen Nachbezug. Für die übrigen, kantonalen Feiertage gibt es im Stundenlohn in der Regel keinen gesetzlichen Lohnanspruch. Viele Arbeitsverträge und Gesamtarbeitsverträge sehen deshalb eine Feiertagsentschädigung vor, meist als Zuschlag in Prozent. Schau in deinem Vertrag oder GAV nach, was gilt.
Krankheit im Stundenlohn
Wer krank ist, erhält auch im Stundenlohn Lohn – vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis hat mehr als drei Monate gedauert oder wurde für mehr als drei Monate eingegangen (Art. 324a OR). Im ersten Dienstjahr ist der Lohn für drei Wochen geschuldet, danach für eine angemessene längere Zeit. Wie lang das ist, bestimmen in der Praxis die Skalen der Gerichte. Viele Betriebe haben stattdessen schriftlich eine mindestens gleichwertige Lösung vereinbart, meist eine Krankentaggeldversicherung.
Berechnet wird der Lohn bei unregelmässigen Einsätzen in der Regel nach dem Durchschnitt einer repräsentativen Zeitspanne, zum Beispiel der letzten zwölf Monate.
13. Monatslohn im Stundenlohn
Ein 13. Monatslohn ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er ist nur geschuldet, wenn er im Arbeitsvertrag oder im GAV vereinbart ist. Im Stundenlohn wird er dann meist als Anteil von 8,33 % (ein Zwölftel) auf den Lohn gerechnet – nicht zu verwechseln mit der Ferienentschädigung, die zufällig denselben Prozentsatz hat.
Was in den Arbeitsvertrag gehört
- Stundenansatz (Grundlohn) in Franken
- Ferienentschädigung in Prozent, getrennt vom Grundlohn
- Feiertagsentschädigung, falls vereinbart
- 13. Monatslohn, falls vereinbart
- Umfang und Art der Einsätze
- Kündigungsfristen und anwendbarer GAV
Stunden sauber erfassen
Im Stundenlohn zählt jede erfasste Stunde. Mit der Zeiterfassung von noovi, der Software für Schweizer Handwerks-KMU, stempeln deine Mitarbeitenden per App, Web oder Terminal – auch ohne Empfang. Zuschläge stellst du nach deinem GAV ein, und die Stunden hängen direkt am Projekt.
Häufige Fragen
Ist Krankheit im Stundenlohn bezahlt?
Ja, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr ist der Lohn für drei Wochen geschuldet, danach für eine angemessene längere Zeit.
Wie hoch ist die Ferienentschädigung bei Stundenlohn?
Die üblichen Rechenwerte sind 8,33 % bei 4 Wochen Ferien, 10,64 % bei 5 Wochen und 13,04 % bei 6 Wochen. Der Zuschlag muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein.
Bekommt man im Stundenlohn Feiertage bezahlt?
Der 1. August ist bezahlt. Für die übrigen Feiertage gibt es im Stundenlohn in der Regel nur Lohn, wenn der Arbeitsvertrag oder der GAV eine Feiertagsentschädigung vorsieht.
Gibt es im Stundenlohn einen 13. Monatslohn?
Nur wenn er vereinbart ist. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht in der Schweiz nicht.
Muss die Ferienentschädigung separat ausgewiesen werden?
Ja. Der Ferienanteil muss im Arbeitsvertrag und auf jeder einzelnen Lohnabrechnung klar vom Grundlohn getrennt sein – als Betrag oder in Prozent.
Weiterlesen
- Stundenlohn-Rechner – Monatslohn in Stundenlohn umrechnen, mit Ferienzuschlag
- Ferienanspruch in der Schweiz – Regeln und Berechnung
- Überstunden und Überzeit – der Unterschied einfach erklärt
- Arbeitstage-Rechner – Arbeitstage und Jahresarbeitszeit pro Jahr
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Obligationenrecht, Arbeitsvertrag und GAV.